Nun kommen wir zum wesentlichen Teil einer Hochzeit, der Trauzeremonie, die ebenfalls vieler Vorbereitungen und Entscheidungen bedarf. Seit etwa hundert Jahren müssen deutsche Paare sich standesamtlich trauen lassen, damit ihr Jawort auch vor dem Gesetz gilt. Viele Paare wollen jedoch nicht nur nach weltlichem Recht verheiratet sein, sondern entscheiden sich für eine zusätzliche kirchliche Trauung. Das Brautpaar begibt sich durch die Vermählung in die Gemeinschaft seiner Kirche, und die Ehe gilt sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche als unauflösliche Verbindung. Eine traditionelle kirchliche Trauung sollte darum auch der religiösen
Überzeugung des Brautpaars entsprechen. Ein enger Freund von mir, der protestantischer Pfarrer ist, hat mir berichtet, dass er weniger religiösen Paaren eine gewisse Bedenkzeit einräumt, um sich über ihren Wunsch, kirchlich getraut zu werden, erst einmal Gedanken zu machen. Dann lässt er sie ihre Entscheidung treffen.
Hat sich das Paar zu einer kirchlichen Hochzeit entschlossen, gehört aber nicht derselben Konfession an, kann evangelisch, katholisch oder ökumenisch geheiratet werden. Für eine evangelische Heirat muss der katholische Partner jedoch zuerst die Erlaubnis der katholischen Kirche einholen. Für die evangelische wie für die katholische Trauung werden unabhängig vom Standesamt bestimmte Papiere benötigt, wie etwa die Taufbescheinigung mit Ledigennachweis. Sind alle Papiere vollständig und waren Braut und Bräutigam nicht schon einmal verheiratet, steht der kirchlichen Heirat nichts mehr im Wege. Dies gilt auch, wenn ein Partner verwitwet ist. Sollten jedoch Braut oder Bräutigam oder gar beide geschieden sein, ist eine erneute evangelische Trauung nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. In der katholischen Kirche muss die erste Ehe sogar annulliert werden. Sollte ein Partner einer anderen Glaubensrichtung angehören oder etwa aus der Kirche ausgetreten sein, ist eine katholische oder evangelische Trauung nicht ohne weiteres möglich. Das Paar muss sich auf alle Fälle mit dem zuständigen Pfarrer beraten, der über das Vorgehen in solchen Fällen Auskunft erteilt.
Evangelische Trauung
Die evangelische Trauung kann sowohl in der Gemeinde der Braut als auch in der des Bräutigams oder aber des zukünftigen gemeinsamen Wohnorts stattfinden. Möchten Sie in einer anderen Kirche heiraten, ist dies ebenfalls möglich, doch muss zuvor das Einverständnis des zuständigen Pfarrers eingeholt werden. Entweder wird er die Trauung durchführen oder dies dem Gemeindepfarrer des Paars überlassen. Für die Trauung in einer anderen Kirche benötigen Sie außerdem eine Art Genehmigung Ihrer eigenen Gemeinde, die man Ihnen in Ihrem Pfarramt ausstellt.
Ist die Frage des Hochzeitstermins und der Gemeinde geklärt, verabreden Sie sich mit dem zuständigen Pfarrer zu einem Traugespräch, das Sie zum Beispiel telefonisch mit dem Pfarramt vereinbaren können. Bei diesem Gespräch stellen Sie sich dem Pfarrer als Brautleute vor und es wird festgestellt, ob alle Voraussetzungen für eine Trauung in dieser Gemeinde erfüllt sind.
Dafür müssen Sie verschiedene Papiere vorlegen: Ihre Taufbescheinigung mit Ledigennachweis, den Personalausweis und die Konfirmationsurkunde. Der Pfarrer wird mit Ihnen den Ablauf der Trauzeremonie besprechen, den Trauspruch, die gewünschte Musik, den Blumenschmuck und manches mehr festlegen. Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welchen Trauspruch und welche Lieder und Musikstücke Sie für geeignet halten. Ihr Pfarrer wird Ihnen selbstverständlich bei der Entscheidung behilflich sein. Damit Ihr Pfarrer Sie für die Gestaltung des Gottesdienstes ein wenig kennen lernt, erzählen Sie ihm außerdem ein paar Details aus Ihrem Leben.
Einige Wochen vor Ihrer Heirat können Sie ein zweites Treffen mit Ihrem Pfarrer verabreden, um die Einzelheiten der Trauung endgültig festzulegen. Dabei geht es auch um Fragen wie den Ein- und Auszug, die Programme für die Trauzeremonie und die endgültige Nennung der Trauzeugen. Bei diesem Gespräch können Sie außerdem die Möglichkeit einer General-probe der Zeremonie besprechen. Lässt sich diese terminlich einrichten, findet sie meist in der Woche vor der Hochzeit statt.
Falls es in Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Verwandtschaft einen Pfarrer gibt, von dem Sie sich in Ihrer Gemeinde gern trauen lassen würden, sollten Sie diesen Punkt mit einigem diplomatischem Geschick behandeln. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gemeindepfarrer, wie man in diesem Fall verfahren könnte. Ist er damit einverstanden, steht diesem Wunsch nichts entgegen. Wie schon erwähnt, muss sich ein Brautpaar in Deutschland standesamtlich trauen lassen, um vor dem Gesetz verheiratet zu sein. Durch die evangelische Trauung erhält das Paar außerdem Gottes Segen. Denken Sie daran, dass Ihr Pfarrer nicht nur für die Trauzeremonie verantwortlich ist. Er wird mit Ihnen die religiöse Bedeutung einer kirchlichen Trauung besprechen, doch dank seines großen „Erfahrungsschatzes” in Bezug auf Hochzeiten wird er Ihnen sicherlich auch bei der Lösung praktischer Fragen beratend zur Seiten stehen.