Geschieden und wieder Verheiratet
Bei einer erneuten Heirat nach einer Scheidung wird meist ein schlichter Stil gewählt. Sind Braut und Bräutigam bereits älter, sollte auf lange weiße Kleider und Brautjungfern verzichtet werden. In der Regel richtet das Brautpaar seine Feier selbst aus, etwa in Form eines kleineren Mittag- oder Abendessens oder eines Sektempfangs. Auch traditionelle Hochzeitsreden sind nicht unbedingt angemessen, doch ein enger Freund bringt gewöhnlich einen Toast auf Braut und Bräutigam aus. Einige Tage später veranstaltet das Paar dann vielleicht ein größeres Fest. Die Einladungskarten werden dann im Namen von Braut und Bräutigam verschickt.
Diese Form der Hochzeit eignet sich besonders, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war, der andere Partner sich jedoch eine größere Hochzeitsfeier wünscht. In diesem Fall kann die standesamtliche Trauung am Vormittag stattfinden, den kirchlichen Segen erhält das Paar (falls die Kirche dies gestattet) in einem Gottesdienst am Nachmittag. Darauf folgen Empfang, Abendessen, Tanz, Reden und das traditionelle Anschneiden der Hochzeitstorte.
Wenn ein Partner verwitwet ist und erneut kirchlich heiraten möchte, ist eine Hochzeit im großen Stil zwar nicht unbedingt empfehlenswert, aber dennoch möglich. Gibt es Kinder aus der ersten Ehe, sollten diese unbedingt das Gefühl haben, in die Hochzeitsfeier einbezogen zu sein. Wenn sie noch jünger sind, können sie zum Beispiel Brautjungfern oder Blumenkinder sein. Informiert man die frühere Ehefrau oder den früheren Ehe-mann über eine Wiederheirat? Meiner Meinung nach sollte man nicht nur den früheren Partner, sondern auch dessen Familie informieren. Liegt die Scheidung schon viele Jahre zurück und besteht kein Kontakt mehr, ist das nicht notwendig.
Vermeiden Sie jedoch auf alle Fälle, dass der frühere Partner und seine Familie durch dritte von der Heirat erfahren. Bevor eine Scheidung nicht rechtskräftig ist, sollte eine erneute Eheschließung übrigens keinesfalls in einer Hochzeitsanzeige bekanntgegeben werden. Wer trägt die Kosten bei einer Wiederheirat? Wird nach einer Scheidung wieder geheiratet, zahlt das Brautpaar alle Rechnungen. Ist nur der Bräutigam bereits geschieden, kann die Hochzeit ganz traditionell von den Brauteltern ausgerichtet werden. Auch von einer Witwe wird erwartet, die Hochzeit selbst zu zahlen, doch werden die Kosten heutzutage meist geteilt. Man könnte evtl. die alten Eheringe schmelzen lassen, da aber für die meisten Frauen schlechtes Karma bedeutet
Heiratet die Braut zum ersten Mal und nur der Bräutigam ist bereits geschieden, spricht nichts gegen ein aufwendiges langes Brautkleid. Bei einer Wiederheirat von geschiedenen oder verwitweten Partnern sollte die Wahl der Kleidung allerdings schlichter ausfallen. Eine Wunschliste für Hochzeitsgeschenke halte ich für angemessen, wenn die Braut zum ersten Mal heiratet. Bei einer zweiten oder sogar dritten Heirat, bei der es keinen Hausstand mehr zu gründen gilt, erscheint mir dies hingegen unangebracht. Freunde sollten mit kleinen Geschenken dem Paar eine Aufmerksamkeit erweisen.
Wer im Ausland heiraten möchte, sollte sich zuvor jedoch genau informieren. Inzwischen bieten so viele Reiseagenturen Hochzeitsreisen inklusive Eheschließung an, dass ich zu einem Veranstalter rate, der sich ausschließlich darauf spezialisiert hat und Ihnen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen helfen kann. Die Eheschließung muss sowohl im betreffenden Land als auch in Deutschland gültig sein. Möchten Sie die Reise allein organisieren, erhalten Sie in der Botschaft oder dem Konsulat des gewünschten Landes Auskunft.